Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,765
BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20 (https://dejure.org/2021,765)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.2021 - 8 C 3.20 (https://dejure.org/2021,765)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 (https://dejure.org/2021,765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Bewilligung von Sonntagsarbeit durch Vorliegen von besonderen Verhältnissen und zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens

  • rewis.io
  • doev.de PDF

    Bewilligung von Sonntagsarbeit zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besondere Verhältnisse nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ArbZG sind vorübergehende Sondersituationen, die eine außerbetriebliche Ursache haben. Sie dürfen nicht vom Arbeitgeber selbst geschaffen sein.

  • rechtsportal.de

    Besondere Verhältnisse nach §

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rechtswidrige Bewilligung von Sonntagsarbeit im Online-Versandhandel

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rechtswidrige Bewilligung von Sonntagsarbeit im Online-Versandhandel

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Bewilligung von Sonntagsarbeit bei Amazon

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bewilligung von Sonntagsarbeit für Amazon vor Weihnachten war rechtswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonntagsarbeit im Online-Versandhandel bei "Same-Day-Delivery"-Versprechen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Sonntagsarbeit bei Amazon im Weihnachtsgeschäft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Bewilligung von Sonntagsarbeit im Online-Versandhandel

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Auch zur Weihnachtszeit gilt das Verbot der Sonntagsarbeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Sonntagsarbeit bei Amazon während Weihnachtsgeschäft

  • dombert.de (Kurzinformation)

    BVerwG bekräftigt Rechtsprechung zu Sonntagsarbeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Sonntagsarbeit kurz vor Weihnachten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch für Amazon gilt Verbot der Sonntagsarbeit in der Weihnachtszeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 171, 24
  • BVerwGE 171, 242
  • NZA 2021, 1044
  • NZA-RR 2021, 290
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20
    a) Der Klägerin steht das erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse - soweit die Klage sich nach Klageerhebung erledigt hat - bzw. Feststellungsinteresse - soweit die Klage sich vor Klageerhebung erledigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 7.98 - BVerwGE 109, 203 ) - zur Seite.

    b) Die Klägerin war - soweit die Klage sich nach Klageerhebung erledigt hat - gemäß § 42 Abs. 2 VwGO (BVerwG, Urteil vom 27. März 1998 - 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295 ) im Zeitpunkt der Erledigung und - soweit die Klage sich vor Klageerhebung erledigt hat - in entsprechender Anwendung von § 42 Abs. 2 VwGO (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 7.98 - a.a.O.; Beschluss vom 30. Juli 1990 - 7 B 71.90 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 109 S. 24) bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Revisionsinstanz klagebefugt.

  • BVerwG, 26.11.2014 - 6 CN 1.13

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Prozessführungsbefugnis; kirchlicher

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20
    Spiegelbildlich wird zugleich die Möglichkeit der Vereinigung selbst gefördert und erleichtert, ihren Zweck zu verwirklichen, der gerade in der Organisation von gemeinschaftlich wahrzunehmenden Interessen besteht (BVerwG, Urteil vom 26. November 2014 - 6 CN 1.13 - BVerwGE 150, 327 Rn. 16).

    Hierfür ist notwendig aber auch hinreichend, dass die Vereinigung oder die Gewerkschaft durch den angegriffenen Hoheitsakt in ihrem Tätigkeitsbereich betroffen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2014 - 6 CN 1.13 - a.a.O. Rn. 17).

  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 140.80

    Gewerbebetrieb - Feiertagsarbeit - Besonderes Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20
    Sie dürfen also weder von dem Unternehmen, das eine Bewilligung von Sonntagsarbeit beantragt geschaffen sein (z.B. Arbeitsorganisation) noch in unternehmensbezogenen Sondersituationen (z.B. Umsatzschwäche) bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1983 - 1 C 140.80 - Buchholz 451.20 §§ 105a-i GewO Nr. 5 S. 9 f.; VGH Mannheim, Urteil vom 23. März 1977 - VI 1498/76 - GewArch 1978 S. 24 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1977 - VI-1498/76

    Beschäftigungsverbot; Ausnahmetatbestand

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20
    Sie dürfen also weder von dem Unternehmen, das eine Bewilligung von Sonntagsarbeit beantragt geschaffen sein (z.B. Arbeitsorganisation) noch in unternehmensbezogenen Sondersituationen (z.B. Umsatzschwäche) bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1983 - 1 C 140.80 - Buchholz 451.20 §§ 105a-i GewO Nr. 5 S. 9 f.; VGH Mannheim, Urteil vom 23. März 1977 - VI 1498/76 - GewArch 1978 S. 24 f.).
  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20
    Der Gesetzgeber ist danach zur Stärkung derjenigen Grundrechte verpflichtet, die in besonderem Maße auf Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung angewiesen sind (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 ).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20
    Es ist schon deswegen anzunehmen, weil Bewilligungen von Sonntagsarbeit zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens sich entsprechend der für ihre Beantragung aufgeführten Bedarfslagen typischerweise so kurzfristig erledigen, dass sie ohne die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses regelmäßig keiner Überprüfung zugeführt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 32).
  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20
    Aus der Entscheidung des Senats vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - (BVerwGE 153, 183 Rn. 18) folgt nichts anderes.
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20
    b) Die Klägerin war - soweit die Klage sich nach Klageerhebung erledigt hat - gemäß § 42 Abs. 2 VwGO (BVerwG, Urteil vom 27. März 1998 - 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295 ) im Zeitpunkt der Erledigung und - soweit die Klage sich vor Klageerhebung erledigt hat - in entsprechender Anwendung von § 42 Abs. 2 VwGO (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 7.98 - a.a.O.; Beschluss vom 30. Juli 1990 - 7 B 71.90 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 109 S. 24) bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Revisionsinstanz klagebefugt.
  • BVerwG, 12.12.2018 - 8 CN 1.17

    Leipziger Verordnung zur Ladenöffnung am 1. und 3. Advent 2017 für den Ortsteil

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20
    Die Vereinigung kann insoweit nicht nur verlangen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Durchbrechung des Sonntagsschutzes den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, sondern auch, dass die Anwendung von Vorschriften, die zu Eingriffen in den Sonntagsschutz ermächtigen, in jedem Einzelfall mit den Bestimmungen der Verfassung vereinbar ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - a.a.O. S. 84, 98 f.; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 19).
  • BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 71.90

    Klagebefugnis bei der Feststellungsklage - Unterbleiben der notwendigen Beiladung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20
    b) Die Klägerin war - soweit die Klage sich nach Klageerhebung erledigt hat - gemäß § 42 Abs. 2 VwGO (BVerwG, Urteil vom 27. März 1998 - 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295 ) im Zeitpunkt der Erledigung und - soweit die Klage sich vor Klageerhebung erledigt hat - in entsprechender Anwendung von § 42 Abs. 2 VwGO (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 7.98 - a.a.O.; Beschluss vom 30. Juli 1990 - 7 B 71.90 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 109 S. 24) bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Revisionsinstanz klagebefugt.
  • BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das

  • BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17

    Zuordnung der Fernwasserleitung Elbaue-Ostharz an sächsische und

  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 1.16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist für die

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 15.85

    Volksfest - Sperrecht - Immissionsschutzrecht - Festsetzung - Versagung

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 16.80

    Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf

  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 2.22

    Anfrage gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 und 3 VwGO zu den Voraussetzungen des nach § 113

    Bei dem 8. Revisionssenat wird angefragt, ob er an seiner in dem Urteil vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - (BVerwGE 171, 242 Rn. 11) zum Ausdruck kommenden Auffassung festhält, dass die Sachurteilsvoraussetzung des berechtigten Interesses an der Feststellung im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO jenseits der anerkannten Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses sowie der Absicht zum Führen eines Schadensersatzprozesses auch dann erfüllt ist, wenn sich die angegriffene Maßnahme typischerweise so kurzfristig erledigt, dass sie ohne die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses regelmäßig keiner Überprüfung im gerichtlichen Hauptsacheverfahren zugeführt werden könnte, ohne dass es sich bei der erledigten Maßnahme um einen qualifizierten Grundrechtseingriff handeln muss?.

    Damit würde der 6. Senat jedoch im Sinne des § 11 Abs. 2 VwGO von der in dem Urteil des 8. Senats vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - (BVerwGE 171, 242 Rn. 11) zum Ausdruck kommenden Rechtsauffassung abweichen, dass es auf das Vorliegen eines qualifizierten Grundrechtseingriffs für das Fortsetzungsfeststellungsinteresse grundsätzlich nicht ankommt (2.).

    Die unter 1. dargestellte Rechtsauffassung des 6. Senats, die in neueren Entscheidungen des 2. und 3. Senats geteilt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. November 2020 - 2 C 5.19 - BVerwGE 170, 319 Rn. 15 und vom 2. Februar 2023 âEURŒ- 3 C 14.21 - NJW 2023, 2658 Rn. 15), weicht von der in dem Urteil des 8. Senats vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - BVerwGE 171, 242 Rn. 11 zum Ausdruck kommenden Rechtsauffassung ab.

    Entscheidungserheblich war die Frage, ob ein gewichtiger Grundrechtseingriff als weitere Voraussetzung - neben der typischerweise kurzfristigen Erledigung - zu fordern ist, hingegen in dem Urteil des 8. Senats vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 -.

    Es sei schon deswegen anzunehmen, weil Bewilligungen von Sonntagsarbeit zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens sich entsprechend der für ihre Beantragung aufgeführten Bedarfslagen typischerweise so kurzfristig erledigten, dass sie ohne die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses regelmäßig keiner Überprüfung zugeführt werden könnten (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - BVerwGE 171, 242 Rn. 11).

    Die Vereinigung könne insoweit nicht nur verlangen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Durchbrechung des Sonntagsschutzes den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügten, sondern auch, dass die Anwendung von Vorschriften, die zu Eingriffen in den Sonntagsschutz ermächtigten, in jedem Einzelfall mit den Bestimmungen der Verfassung vereinbar sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - BVerwGE 171, 242 Rn. 14).

    Gegen die Annahme, dass der 8. Senat in diesem Zusammenhang von einem qualifizierten Eingriff in das Grundrecht der Klägerin aus Art. 9 Abs. 3 GG ausgegangen ist, spricht auch, dass der 8. Senat zwar einerseits ausgeführt hat, die Gewerkschaften könnten eine mögliche Verletzung der sie schützenden Vereinigungsfreiheit geltend machen (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - BVerwGE 171, 242 Rn. 16), andererseits jedoch ausdrücklich betont hat, § 42 Abs. 2 VwGO lasse die Möglichkeit jeder noch so geringfügigen Rechtsbeeinträchtigung des Klägers für die Zulässigkeit der Klage genügen (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - BVerwGE 171, 242 Rn. 17).

    Folgt der Senat der in dem Urteil des 8. Senats vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - âEURŒzum Ausdruck kommenden Rechtsauffassung, muss er der Revision des Klägers wegen des gerügten Verfahrensfehlers stattgeben und gemäß § 144 Abs. 3 Nr. 2 VwGO die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Urteils des Oberverwaltungsgerichts zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen.

  • BVerwG, 29.01.2024 - 8 AV 1.24

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines verfügten Betretungs- und

    Die nach dem Beschluss des 6. Revisionssenats vom 29. November 2023 - 6 C 2.22 - beabsichtigte Entscheidung würde nicht zu einer Abweichung von dem Urteil des Senats vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - im Sinne des § 11 Abs. 2 VwGO führen.

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht er sich durch das Urteil des 8. Revisionssenats vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - (BVerwGE 171, 242 Rn. 11) gehindert.

    ob er an seiner in dem Urteil vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - (BVerwGE 171, 242 Rn. 11) zum Ausdruck kommenden Auffassung festhält, dass die Sachurteilsvoraussetzung des berechtigten Interesses an der Feststellung im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO jenseits der anerkannten Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses sowie der Absicht zum Führen eines Schadensersatzprozesses auch dann erfüllt ist, wenn sich die angegriffene Maßnahme typischerweise so kurzfristig erledigt, dass sie ohne die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses regelmäßig keiner Überprüfung im gerichtlichen Hauptsacheverfahren zugeführt werden könnte, ohne dass es sich bei der erledigten Maßnahme um einen qualifizierten Grundrechtseingriff handeln muss.

    Das Urteil vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - hindert den 6. Revisionssenat nicht, wie von ihm beabsichtigt zu entscheiden.

    Eine solche Entscheidung wiche nicht im Sinne des § 11 Abs. 2 VwGO vom Urteil des 8. Revisionssenats vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - (BVerwGE 171, 242) ab.

    Eine die Entscheidung des Großen Senats erfordernde Divergenz im Sinne des § 11 Abs. 2 VwGO entstünde danach nur, wenn die vom 6. Revisionssenat beabsichtigte Entscheidung sich bei der Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf einen abstrakten Rechtssatz stützte, der einem das Urteil vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - tragenden abstrakten Rechtssatz in Anwendung dieser Vorschrift widerspräche.

    Das Urteil vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - stellt keinen Rechtssatz zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf.

    Das den Anlass der Anfrage bildende Urteil vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 -âEURŒ (BVerwGE 171, 242 Rn. 14 f.) übernimmt diese Erwägungen, um den drittschützenden Charakter des § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ArbZG und den Eingriff in Rechte der klagenden Gewerkschaft zu begründen.

  • VG Berlin, 27.04.2023 - 4 K 311.22

    Online-Möbelhaus: Keine Sonntagsarbeit im Kundenservice

    Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse des Unternehmens daran, an unrealistischen Lieferversprechen festhalten zu wollen, und ein alltäglich zu befriedigendes Erwerbsinteresse potenzieller Kunden genügen grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Sonn- und Feiertage zu rechtfertigen (vgl. zu § 13 Abs. 3 Nr. 2b ArbZG: OVG Münster, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 4 A 738/18 - juris, Rn. 71, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2021 - BVerwG 8 C 3.20 - juris, Leitsatz: "Besondere Verhältnisse nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ArbZG sind vorübergehende Sondersituationen, die eine außerbetriebliche Ursache haben. Sie dürfen nicht vom Arbeitgeber selbst geschaffen sein.").
  • OVG Sachsen, 16.08.2021 - 6 B 63/21

    Sonntagsarbeit; Callcenter; Gewerkschaft; Ausnutzung der Betriebszeiten;

    Die Vereinigung kann insoweit nicht nur verlangen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Durchbrechung des Sonntagsschutzes den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, sondern auch, dass die Anwendung von Vorschriften, die zu Eingriffen in den Sonntagsschutz ermächtigen, in jedem Einzelfall mit den Bestimmungen der Verfassung vereinbar ist (zu § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ArbZG: BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 -, juris Rn. 14 m. w. N.; zu § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbZG: SächsOVG, Beschl. v. 11. Dezember 2015 - 3 B 369/15 -, juris Rn. 5 f.).

    Betroffen ist auch die Möglichkeit der Antragstellerin, Mitglieder unter den von der Sonntagsöffnung betroffenen Arbeitnehmern zu werben (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2021 a. a. O. Rn. 15).

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde über den Antrag (vgl. zu einer Bewilligung auf Grundlage von § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ArbZG: BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2021 a. a. O. Rn. 21).

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860

    Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungsklage einer

    2.2.3.2.1 Für eine Fortsetzungsfeststellungsklage - gleich ob in (wie hier) direkter oder analoger Anwendung - bedarf es einer Klagebefugnis gem. § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. nur BVerwG, U.v. 27.1.2021 - 8 C 3.20 - BVerwGE 171, 24 - juris Rn. 12 m.w.N.), weil die Fortsetzungsfeststellungsklage die Anfechtungsklage lediglich fortsetzt und diese Umstellung einen bereits vorhandenen Zulässigkeitsmangel nicht zu heilen vermag (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1982 - 1 C 157.79 - BVerwGE 65, 167 - juris Rn. 23; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 286).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2024 - 11 B 11.20
    Eine Unterscheidung bedürfe einer sachlichen Rechtfertigung, die sich auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht entnehmen lasse (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 14/12 - juris Rn. 30 f. [ebenso 8 C 16.12; 8 C 20.12; 8 C22.12; 8 C 35.12; 8 C 38.12; 8 C 40.12, 8 C 41.12]; Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 27; Urteil vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - juris Rn. 11; OVG Bautzen, Urteil vom 27. Januar 2015 - 4 A 533/13 - juris Rn. 28 ff., OVG Greifswald, Urteil vom 15. Juli 2015 - 3 L 9/12 - juris Rn. 50 [zu § 43 VwGO]; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - OVG 10 N 46.14 - juris Rn. 9; Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 113 VwGO Rn. 144, Stand Juni 2017; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 113 Rn. 122).
  • BVerwG, 10.05.2021 - 8 B 59.20

    Feststellung der Verletzung von Art. 9 Abs. 1 und Abs. 3 GG durch Verordnung über

    Insoweit genügt es, dass sich die Öffnung der Verkaufsstellen an einem Sonntag negativ auf seine Grundrechtsverwirklichung auswirken kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - juris Rn. 15 zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Eine mehr als geringfügige Beeinträchtigung seiner Interessen muss der Kläger dagegen nicht darlegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - juris Rn. 17).

    Danach genügt es für die Annahme einer Klagebefugnis, dass der Kläger durch die sonntägliche Ladenöffnung in seinem grundrechtlich geschützten Tätigkeitsbereich betroffen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - juris Rn. 15 zur Veröffentlichung vorgesehen, und oben Rn. 6).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2022 - 7 A 10719/21

    Einreiseverweigerung an deutsch-französischer Grenze zu Beginn der

    Zudem lässt sich der jüngeren Rechtsprechung desselben Senats - wenn auch nicht ausdrücklich, jedoch im Ergebnis - entnehmen, dass nach seiner Rechtsauffassung ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse auch ohne das Vorliegen eines tiefgreifenden Eingriffs in Grundrechte oder Grundfreiheiten zu bejahen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2021 - 8 C 3/20 -, BVerwGE 171, 242 = juris, Rn. 11, ebenso Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 43 Rn. 101; Schübel-Pfister, in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 113 Rn. 122).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2022 - 6 B 564/22

    Stellenbesetzungsverfahren; Abbruch; Abbruchmitteilung; Dokumentation; sachlicher

    Dem entspricht es, dass das Bundesverwaltungsgericht auch in jüngeren Entscheidungen, vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 - 2 C 12.20 -, BVerwGE 171, 24 = juris Rn. 30 und Beschluss vom 29.7.2020 - 2 VR 3.20 -, juris Rn. 13, zwar inhaltlich die im Beschluss vom 10.12.2018 - 2 VR 4.18 - genannten Fallgestaltungen - unbefriedigender Ausgang bzw. nach Einschätzung des Dienstherrn nicht behebbare Mängel des bisherigen Auswahlverfahrens - wiederholt, allerdings zugleich durch die Verwendung der Wörter "insbesondere" bzw. "u. a." verdeutlicht, dass die Aufzählung der Fallgestaltungen nicht abschließend ist.
  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.196

    Rechtsschutz für Wohnungseigentümergemeinschaft gegen vorläufige

    2.3.1 Für eine Fortsetzungsfeststellungsklage - gleich ob in (wie hier) direkter oder analoger Anwendung - bedarf es einer Klagebefugnis gem. § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. nur BVerwG, U.v. 27.1.2021 - 8 C 3.20 - BVerwGE 171, 24 - juris Rn. 12 m.w.N.), weil die Fortsetzungsfeststellungsklage die Anfechtungsklage lediglich fortsetzt und diese Umstellung einen bereits vorhandenen Zulässigkeitsmangel nicht zu heilen vermag (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1982 - 1 C 157.79 - BVerwGE 65, 167 - juris Rn. 23; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 286).
  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.197

    Fortsetzungsfeststellungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen für

  • VG Berlin, 01.02.2021 - 4 L 25.21
  • VG Bayreuth, 15.02.2022 - B 10 S 22.93

    Pandemiebedingte Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz für Antragsteller vorläufig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - 6 A 144/21

    Ausschluss eines Schadensersatzanspruchs eines Beamten wegen Verletzung des

  • VG Berlin, 18.09.2023 - 34 K 54.22
  • VG Berlin, 16.05.2023 - 34 K 183.20

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage: Anforderungen an das

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht